Gemarkung, Flur, Flurstück
- Gemarkung: ein Katasterbezirk, oft eine ehemalige Gemeinde; in NRW vierstellig nummeriert.
- Flur: Unterteilung der Gemarkung, fortlaufend nummeriert.
- Flurstück: die kleinste Buchungseinheit des Katasters, mit Nummer aus Zähler und gegebenenfalls Nenner (z. B. 344/17).
Ein Grundstück im Sinne des Grundbuchs kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. Eigentümer und Belastungen stehen im Grundbuch beim Amtsgericht.